1. Funktion der Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler.
Die Hausaufgabenstellung zielt insbesondere auf:
- die Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
- die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte
- die Förderung der selbständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei wählbaren Themen.
2. Einteilung der Hausaufgaben in:
- termingerechte Pflichtaufgaben (kurzfristige, langfristige)
- laufende Aufgaben, die unbefristet gestellt werden(z.B. die jeweils in der Schule erstellten Karten einer Lernkartei oder Vokabeln, Merksätze u.a. zu Hause lernen)
- Aufgaben, die auch hinsichtlich Aufgabenstellung in der Eigenverantwortung der Schüler liegen und nicht kontrolliert werden (z.B. Nachschlagen unbekannter Begriffe und geografischer Orte oder individuelle Vorbereitung auf Klassenarbeiten, individuelle Vorbereitung und Nachbereitung jeder Unterrichtsstunde)
3. Zeitlicher Umfang
Bei der Stellung der Hausaufgaben sind das Alter und die individuelle Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen. Der zeitliche Aufwand für die Erledigung der schriftlichen Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt:
- in den Jahrgangsstufen 1 und 2 à 30 Minuten
- in den Jahrgangsstufen 3 und 4 à 45 Minuten
- in den Jahrgangsstufen 5 und 6 à 60 Minuten
nicht überschreiten. Sie können auch differenziert gestellt werden. Es sollen keine Hausaufgaben von Freitag auf Montag gestellt werden. Aufgabenstellungen über Ferienzeiten sind unzulässig.
4. Erteilung von Hausaufgaben im Unterricht
Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Ankündigung der Hausaufgaben erfolgt so rechtzeitig in einer Unterrichtsstunde, dass die Schüler ausreichend Zeit zum Aufschreiben haben.
5. Dokumentation
Hausaufgabenhefte müssen zur besseren Übersicht die Größe DIN A5 haben und Eintragungen der Tage, Daten und Fächer gemäß Stundenplan enthalten. Die Hausaufgaben werden unter dem Tag eingetragen, für den sie aufgegeben sind. Die Unterrichtsstunden und das Datum sind wöchentlich im Hausaufgabenheft zu aktualisieren. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 geschieht das mit Unterstützung der Eltern zu Hause. Ab der Jahrgangsstufe 3 erledigen das die Schülerinnen und Schüler in Eigenverantwortung.
Es wird von den Schülern erwartet, dass die Eintragungen ins Hausaufgabenheft selbständig und gewissenhaft erfolgen. Dies wird in der Regel von der Lehrkraft nicht kontrolliert oder abgezeichnet. Eine Unterschrift durch die Lehrkraft erfolgt nur in Ausnahmefällen, die mit den Eltern abgesprochen sind.
Die Dokumentation der Hausaufgaben erfolgt durch die Lehrkraft im Klassenbuch.
6. Kriterien für die Anfertigung der Hausaufgaben
Hausaufgaben werden so angefertigt, dass sie inhaltlich und in der Form den Anforderungen entsprechen. Sie werden durch die Lehrkraft regelmäßig kontrolliert. Über die Form der Hausaufgabenkontrolle entscheidet die Lehrkraft.
7. Umgang mit vergessenen Hausaufgaben
Nicht gemachte Aufgaben werden genau wie vergessene Arbeitsmittel im Hausaufgabenheft und in einer Monatsliste dokumentiert. Nicht erbrachte Hausaufgaben führen zur Nacharbeit, die Entscheidung über dementsprechende Maßnahmen trifft die jeweilige Lehrkraft. Sie entscheidet auch bei auffälliger Häufung fehlender Hausaufgaben, ggf. in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, über Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsverhaltens, wie z.B. Benachrichtigungen der Eltern, Nacharbeit in der Schule
8. Bewertung
Hausaufgaben werden in der Regel nicht bewertet. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn:
- die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder
- die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note berücksichtigt wird.
Das Abfragen von Wissen (z.B. Vokabeln, Formeln, Unterrichtsinhalte) kann benotet werden. Aufgaben, die ausschließlich der vertiefenden Übung dienen, Raum zum Ausprobieren bieten oder kreative Herangehensweisen fordern, werden nicht oder nur so benotet, dass die Wertschätzung des kreativen Anteils deutlich erkennbar ist.
Gesetzliche Grundlagen
· Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 19.07.2006(ABI, MBJS[Nr.7] S. 378) zuletzt geändert durch VV vom 06.07.2009
· Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV- Schulbetrieb –VV SchulB) vom 01.12.1997(ABI, MBJS S. 894), zuletzt geändert durch die sechste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der VV- Schulbetrieb vom 06.06.2008
Königs Wusterhausen, den 01.03.2010